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Finanzen

Prinzipien und Gesetze regeln die Finanzen. Alle Spenden der Gläubigen erfolgen anonym und freiwillig. Die einzelnen Gläubigen dürfen nicht um Spenden gebeten werden. Spendenaufrufe ergehen nur an die Gemeinde als Ganzes, sei es lokal, national oder international, und nur erklärte Gläubige haben das Vorrecht, für die Finanzierung der internen Angelegenheiten zu spenden. Hingegen können Bahá'í-Entwicklungsprojekte in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen oder Regierungen auch von Nicht-Bahá'í finanziell unterstützt werden.

Nebst dieser Regelung der Spenden gibt es im Heiligsten Buch das Gesetz der Huqúq'u'lláh ("das Recht Gottes"). Es schreibt eine einmalige Abgabe an das Universale Haus der Gerechtigkeit von 19% des bestehenden Reinvermögens vor (Wohnhaus und notwendiges Mobiliar sind ausgenommen), und danach 19% auf den jeweils erzielten Netto-Vermögenszuwachs. Diese Abgabe ist bestimmt für die Förderung des Glaubens, für die Arbeit der Institutionen, für karitative und wohltätige Unternehmungen, für den Unterhalt der Heiligen Stätten usw. Keine Institution darf diese Abgabe von den Gläubigen einfordern. Gläubige sind diesbezüglich allein Gott gegenüber verantwortlich. Dieses Gesetz ist 1992 weltweit in Kraft gesetzt worden.

 

 

 
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