| |
Autorität und Verantwortung
Im Bahá'í-Verständnis bedarf, allgemein betrachtet, jede rechtliche Körperschaft der menschlichen Gesellschaft einer bestimmten Autorität. Achtung und Gehorsam ihr gegenüber garantiert deren Einheit und Fortbestand. Eltern besitzen Autorität und tragen Verantwortung für die damit verbundenen Pflichten. Politische Institutionen können ohne Autorität und Wahrnehmung der damit verbundenen Verantwortung ihre Pflichten nicht erfüllen. Das Bahá'í-Prinzip der Nichteinmischung in politische Angelegenheiten entzieht den Gläubigen das "Recht, den wohlerwogenen Absichten derer, die Amtsgewalt besitzen, auch nur im geringsten entgegen zu wirken." (Ährenlese 100:2)
Die Bahá'í-Lehren lassen klar erkennen, dass die ganze Menschheit mit der Offenbarung Bahá'u'lláhs in ein neues Stadium ihrer Entwicklung eingetreten ist, in das Stadium ihrer geistigen Mündigkeit und Reife. Heute ist der Einzelne z.B. für seine geistige Entwicklung selber verantwortlich. Die neue Ordnung trägt diesem Umstand klar Rechnung, indem sie kein Priestertum vorsieht, somit autoritative Machtbefugnisse und die damit verbundenen Verantwortungen nicht Einzelnen, vielmehr ausschliesslich gewählten Institutionen überträgt. Verantwortungsbewusste Beratung in Offenheit und Respekt sind die Grundlagen dazu.
Im Bahá'í-Glauben hat der Stifter der Religion die erforderliche Autorität seinem Nachfolger und seiner in seinem Heiligsten Buch gestifteten höchsten Körperschaft, dem Universalen Haus der Gerechtigkeit, verliehen. "Sein Hauptziel ist, die Kontinuität jener göttlich verordneten Autorität, die der Quelle des Glaubens entspringt, zu garantieren, die Einheit der Gläubigen zu schützen und die Integrität und Flexibilität seiner Lehren zu erhalten.“ (Der Gottesbund 16) “Durch diese von Bahá'u'lláh gestiftete und von ihm mit höchster Autorität und unfehlbarer Führung versehene Institution... bleibt der Kanal göttlicher Führung geöffnet und anpassungsfähig für alle Bedürfnisse der Menschheit..." (Der Gottesbund 30)
|
|