Bahai Schweiz

Bahá'í Schweiz
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IRAN

Die Situation der Bahá’í im Iran gibt nach wie vor Grund zur Sorge. Trotz weltweiter Proteste und UN-Resolutionen werden die elementarsten Menschenrechte nicht eingehalten. Der Nationale Geistige Rat der Bahá’í der Schweiz informiert die Schweizer Regierung regelmäßig über die Situation und bittet um Unterstützung.

Im April 2004 erschütterte die Nachricht der Zerstörung eines Heiligtums des Glaubens in der Stadt Babul, des Grabmals von Quddús, einer herausragenden Gestalt der frühen Bahá’í-Geschichte, die weltweite Gemeinde.Sein Grabmal gehörte zu den vielen heiligen und historischen Stätten der Bahá’í, die im Zuge der islamischen Revolution im Iran von den Behörden beschlagnahmt und dem Erdboden gleichgemacht wurden.

Die Zerstörung und Schändung dieses heiligen Grabmales wurde mit Wissen der iranischen Regierung vollzogen, an die zuvor Appelle aus dem In- und Ausland gerichtet wurden. Dieses Vorgehen ist ein weiteres Beispiel für die fortwährende Verfolgung der 300.000 Bahá’í im Iran. Die Tat widerspricht auch eklatant den Aussagen der iranischen Regierung, die Menschenrechtslage des Landes habe sich verbessert.

Seit Gründung der Islamischen Republik Iran im Jahr 1979 wurden mehr als 200 Bahá’í hingerichtet, Hunderte inhaftiert, und Tausenden wurde der Zugang zu den Universitäten verwehrt, Rentenzahlungen wurden ausgesetzt, Eigentum wurde entwendet, Entlassungen wurden betrieben, allein aufgrund der Zugehörigkeit zur Bahá’í-Religion. Die Bahá’í sind nicht nur ihrer bürgerlichen und politischen, sondern auch ihrer sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte beraubt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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