Bahai Schweiz

Bahá'í Schweiz
Die Bahá'í-ReligionDie Bahá'í-Gemeinde der SchweizDie Weltweite Bahá'í-GemeindeLiteratur
Tatigkeitsbericht 2003-2004
Editorial
Die Bahai-Religion in Kurze
100 Jahre Bahá'í Schweiz
Ansprache Bundeskanzlerin
Nationale Aktivitäten
Bahá'í-Frauenvereinigung
Der Interreligiöse Dialog
Orte der Stille
50 Jahre Bahá'í Liechtenstein
Lokake Aktivitäten
Studienkreise
Internationale Arbeit
Interview mit Ramin Granfar
Die Situation im Iran
Gedanken zur Erziehung
Jugendaktivitäten
Gemeindeordnung
Statistik
Publikationen
 
 

ADMINISTRATION

Das Führungsgremium der Schweizer Bahá’í-Gemeinde, der Nationale Geistige Rat der Bahá’í der Schweiz, wird einmal jährlich von den Delegierten der verschiedenen Wahlkreise gewählt. Wählbar ist jede/jeder in der Schweiz wohnhafte Bahá’í über 21 Jahren. Die Wahlen sind geheim. Wahlpropaganda findet nicht statt. 

Im Tätigkeitsjahr dienten sechs Frauen und drei Männer aus allen vier Sprachregionen im nationalen Gremium.

Finanzen:

Im Jubiläumsjahr ging an den nationalen Fonds die Summe von Fr. 446'000.- Weitere Fr. 121'000.- sind an den internationalen Fonds gespendet worden. Dieser unterstützt u. a. die Tätigkeiten weniger begüterter Bahá’í-Gemeinden weltweit sowie den Unterhalt der Heiligen Stätten im Weltzentrum. Alle finanziellen Aufwendungen werden ausschließlich von den Mitgliedern getragen. Die Spenden sind anonym und freiwillig. Die Jahresrechnungen werden ordnungsgemäß durch eine Treuhandgesellschaft abgenommen. Der Nationale Geistige Rat ist als religiöser Verein von den Steuern befreit.

Personal:

Der gewählte nationale Sekretär arbeitet ehrenamtlich. Ihm zur Seite stehen zwei bezahlte Mitarbeiterinnen und eine freiwillige Halbtagsmitarbeiterin. Zahlreiche Freiwillige erledigen anfallende Aufgaben im administrativen Bereich oder dienen in den verschiedenen Komitees.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Webmaster