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ADMINISTRATION
Das Führungsgremium der Schweizer Bahá’í-Gemeinde, der Nationale Geistige Rat der Bahá’í der Schweiz, wird einmal jährlich von den Delegierten der verschiedenen Wahlkreise gewählt. Wählbar ist jede/jeder in der Schweiz wohnhafte Bahá’í über 21 Jahren. Die Wahlen sind geheim. Wahlpropaganda findet nicht statt.
Im Tätigkeitsjahr dienten sechs Frauen und drei Männer aus allen vier Sprachregionen im nationalen Gremium.
Finanzen:
Im Jubiläumsjahr ging an den nationalen Fonds die Summe von Fr. 446'000.- Weitere Fr. 121'000.- sind an den internationalen Fonds gespendet worden. Dieser unterstützt u. a. die Tätigkeiten weniger begüterter Bahá’í-Gemeinden weltweit sowie den Unterhalt der Heiligen Stätten im Weltzentrum. Alle finanziellen Aufwendungen werden ausschließlich von den Mitgliedern getragen. Die Spenden sind anonym und freiwillig. Die Jahresrechnungen werden ordnungsgemäß durch eine Treuhandgesellschaft abgenommen. Der Nationale Geistige Rat ist als religiöser Verein von den Steuern befreit.
Personal:
Der gewählte nationale Sekretär arbeitet ehrenamtlich. Ihm zur Seite stehen zwei bezahlte Mitarbeiterinnen und eine freiwillige Halbtagsmitarbeiterin. Zahlreiche Freiwillige erledigen anfallende Aufgaben im administrativen Bereich oder dienen in den verschiedenen Komitees. |